Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1994 - IV ZR 259/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3204
BGH, 20.12.1994 - IV ZR 259/93 (https://dejure.org/1994,3204)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1994 - IV ZR 259/93 (https://dejure.org/1994,3204)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - IV ZR 259/93 (https://dejure.org/1994,3204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenstreitwert - Beschwerdewert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 9
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer für nach dem Inkrafttreten des RpflEntlG eingelegte Rechtsmittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 443
  • MDR 1995, 421
  • AnwBl 1995, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Nur für den nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V. mit § 9 ZPO zu berechnenden Gebührenstreitwert ist mit § 73 Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG eine hiervon abweichende Regelung in den Rechtsmittelinstanzen getroffen worden, sofern das Rechtsmittel nach Inkrafttreten einer Gesetzesänderung - hier des § 9 ZPO - eingelegt worden ist (s. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1994 - IV ZR 259/93 - NJW-RR 1995, 443).
  • OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Nachteilige Folgen einer Verurteilung zu

    Wegen der unterschiedlichen Festsetzung der Beschwer und des Gebührenstreitwerts zweiter Instanz durch den Senat ist darauf hinzuweisen, daß bei der Festsetzung des Gebührenstreitwerts bereits die Vorschrift des § 9 ZPO in der Fassung des RpflEntlG anzuwenden ist (vgl. Beschluß des BGH vom 20.12.1994 -Az. IV ZR 259/93-).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 27/01

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen

    Auf titulierte Versorgungsrenten und Unterhaltsansprüche, die der hier in Rede stehenden Leibrente ähneln, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach § 9 Satz 1 ZPO n.F. angewendet, ohne verfassungsrechtliche Bedenken anklingen zu lassen (vgl. Beschl. v. 20. Dezember 1994 - IV ZR 259/93, BGHR ZPO § 9 - Rechtsmittelstreitwert 1; v. 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 - Rentenrückstand 1; Urt. v. 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, BGHR ZPO § 9 - Rechtsmittelstreitwert 2; Beschl. v. 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080).
  • OLG Bamberg, 17.09.1996 - 5 U 217/95

    Voraussetzungen für einen Anspruchsübergang; Gewährung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 20.11.1996 - IV ZR 216/96

    Bemessung der Beschwer in der Rechtsmittelinstanz

    Die vom Berufungsgericht für seine Beschwerfestsetzung herangezogene neue Fassung des § 9 ZPO ist lediglich für die Bemessung des Kostenstreitwertes gemäß § 73 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GKG maßgebend (siehe dazu Senatsbeschluß vom 20.12.1994 - IV ZR 259/93 - BGHR ZPO § 9 Rechtsmittelstreitwert 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht